Allgemeine Geschäftsbedingungen
M. Becker Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG
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- Geltung
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Verträge gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB seitens der M. Becker Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG einschließlich aller Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die wir auf Verkäufer-/Auftragnehmerseite abgeben bzw. abschließen.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Mit der Auftragserteilung bzw. Bestellung durch den Käufer/Auftraggeber (Kunde) gelten diese AGB als anerkannt und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist regelmäßig jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung unsererseits maßgebend.
- Angebote, Angebotsunterlagen, Auskünfte und Beratung
- Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.
- An verbindliche Angebote sind wir nur gebunden, wenn der Vertragsabschluss bis zu dem im Angebot bezeichneten Zeitpunkt, längstens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Zugang des Angebots beim Kunden erfolgt. Wir sind berechtigt, das in der Beauftragung bzw. Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb zwei Wochen anzunehmen oder die Annahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im letzteren Fall kommt ein Vertrag mit uns nicht zustande. Das Angebot des Kunden wird unsererseits angenommen, wenn wir den Auftrag bzw. die Bestellung innerhalb der Frist ausdrücklich bestätigen oder eine entsprechende Lieferung ausgeführt wird.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen haben. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle einer solchen Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
- Muster und Proben sind unverbindlich. Konstruktionen können von uns im Rahmen des Zumutbaren geändert werden,
d.h. soweit dies mit den Kundenvorgaben vereinbar oder die Abweichung nur geringfügig ist und hierdurch die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Ebenfalls zulässig sind zumutbare handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. - Alle Angaben über Eignung, Anwendungsmöglichkeiten und zum Gegenstand unserer Waren/Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn, dass die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Die vorstehenden Angaben stellen regel- mäßig nur unsere Erfahrungswerte dar und sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale. Der Kunde wird insoweit nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Waren/Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck und deren vertraglich vereinbarten Beschaffenheit zu überzeugen.
- Der Kunde stimmt einer Weiterverwendung und Vervielfältigung der Zeichnungen, Pläne, Modelle, Schablonen, Muster, Werkzeuge, Fertigungsmittel, Maße, Gewichte und ähnlicher Leistungsdaten, die uns vom Kunden übergeben wurden, durch uns und – soweit für den Auftrag erforderlich – auch einer Überlassung an Dritte zu. Sollten sich die vom Kunden vorgegebenen Werte ändern, hat uns dies der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Lieferung, Preise, Versandkosten
- Wir liefern grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
- Maßgeblich für unsere Preise ist unser jeweils bei Vertragsabschluss gültiger Listenpreis / Katalogpreis.
- Erfolgt eine Lieferung zum Listenpreis/ Katalogpreis aus von uns nicht zu vertretenden Gründen mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss und hat sich der Listenpreis/ Katalogpreis bis dahin nach unten oder oben geändert, so gilt der neue Listenpreis/ Katalogpreis als vereinbart. Beträgt die Änderung mehr als 5 % des vereinbarten Netto-Preises, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt.
- Unsere Preise gelten gegenüber Unternehmen als Kunde mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager ohne die Verladung im Werk/ Lager und ohne Verpackung. Der Kunde trägt die Kosten der Verpackung, der Verladung, des Transports, eines Einfuhr- oder Ausfuhrzolls, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben und von Versicherungen.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer gegenüber Unternehmen ist nicht im Preis enthalten. Die wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe fällig und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Versand, Verpackung und Gefahrenübergang
- Im Allgemeinen erfolgt gegenüber Unternehmen die Lieferung ab Werk/ Lager des Erfüllungsortes. Schulden wir auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an welchem die Installation zu erfolgen hat. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf), wobei die Versandart und die Verpackung unserem pflichtgemäßen Ermessen unterstehen.
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Unternehmers, selbst, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet. Mit der Auslieferung der Waren/ Leistungen an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko-, FOB- oder CIF-Geschäften, auf den Kunden über.
- Mitgelieferte Verpackungen nehmen wir ausschließlich im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtungen zurück. Die Rücknahme erfasst nicht die Rücklieferung und die hierfür anfallenden Kosten. Die Entsorgung der Verpackung wird dem Kunden zu unseren Selbstkosten berechnet. Soweit keine Rückgabe der Verpackung an uns erfolgt, ist eine Beteiligung an und die Übernahme von Entsorgungskosten durch uns nicht geschuldet.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, mit Erhalt der Waren/ Leistungen seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377, 381 HGB) diesbezüglich nachzukommen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist und hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von sieben Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
- Die Obliegenheit aus Ziffer 4.5 treffen den Unternehmer als Kunden auch, wenn die Lieferung/ Leistung auf Wunsch des Kunden an einen oder bei einem Dritten erfolgt.
- Termine, Lieferung/ Leistung
- Unsere Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Liefertermine und -fristen gelten mit Anzeige der Auslieferungsbereitschaft als eingehalten. Wenn der Kunde auf Anforderung fällige An- und Abschlagszahlungen nicht leistet oder die zur Auftragsausführung erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung stellt, verlängern sich Liefertermine und -fristen um den entsprechenden Zeitraum
- Höhere Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthinder- nisse, Rohmaterialmangel, Epidemien, behördliche Maßnahmen) oder Betriebsstörungen, sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware/ Leistung bei Fälligkeit zu liefern, verlängern Liefertermine und -fristen um die Dauer der Behinderung. Führen solche Störungen zu einer Verzögerung von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Nichteinhaltung der von uns als verbindlich bezeichneten Liefertermine ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von – regelmäßig – mindestens zwei Wochen zu setzen. Wird die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware/ Leistung vor Ablauf der Frist unser Werk oder Lager oder das unserer Vorlieferanten/ Subunternehmer verlassen hat. Verzugsschäden ersetzen wir nur nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 7.
- Wir sind unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teilliefe- rung für den Kunden im Rahmen des verträglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, die Restlieferung sicherge- stellt ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Erfolgt die Lieferung in Teilleistungen, so werden dem Kunden hierfür neben der einmaligen Versandkostenpauschale keine weiteren Versand- kosten berechnet.
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher für Bestellungen
Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB), haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend unter 6.1 informiert wird. In Ziffer 6.2 sind Ausnahmen zum Widerrufsrecht angegeben. In Ziffer
6.3 befindet sich ein Muster- Widerrufsformular-
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
An dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese
4 getrennt geliefert werden;
an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
M. Becker Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG Kyllmannweg 29
42699 Solingen
info@becker-fahrzeugeinrichtungen.de Tel: +49 212 / 320001mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen reicht es aus, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichenTransaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wer- den Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Warenzurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall bis spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns:
M. Becker Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG
Kyllmannweg 2942699 Solingen
Zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -
Ausnahmen des Widerrufsrechts Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
– Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund Ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
– Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Beispielsweise, aber nicht abschließend, individuelle Fahrzeugeinrichtungskonfigurationen etc…
– Dienstleistungen, wenn M. Becker diese vollständig erbracht hat und der Kunde vor der Bestellung zur Kenntnisgenommen und ausdrücklich zugestimmt hat, dass M. Becker mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnen kann und der Kunde somit sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. - Muster- Widerrufformular
An:
M. Becker Fahrzeugeinrichtungen GmbH & Co. KG
Kyllmannweg 29
42699 Solingen
Mail: info@becker-fahrzeugeinrichtungen.de
Hiermit widerrufe(n) ich /wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf über folgende Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):– Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
– Name des/ der Verbraucher(s) (*)
– Unterschrift(en) des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*)
– Datum(*) unzutreffendes bitte streichen
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- Zahlungsbedingungen
- Alle unsere Forderungen sind mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltslosen Verfügung an.
- Wir sind gegenüber Unternehmen berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Auswahl der Zah- lungsart Vorauskasse nennen wir dem Kunden die genaue Bankverbindung in der Auszahlungsanforderung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Der Gesamtpreis ist innerhalb von einer Woche und nach Erhalt unserer Kaufdaten per E-Mail zu überweisen, sofern kein anderer Termin vereinbart ist bzw. sich nicht etwas Abweichendes aus der gewählten Zahlungsmethode ggf. gesondert ergibt.
- Die Ware wird erst nach Gutschrift des Gesamtpreises auf unser Bankkonto oder nach Erhalt einer Zahlungsmitteilung versendet. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
- Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, die Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die der- selbe Rahmenvertrag gilt) gegen ihn sofort fällig zu stellen und/ oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung/ Leistung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen/ Leistungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Kun- den ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von dem bestehenden Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zurück- zutreten.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, wenn der Kunde nicht einen geringeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen.
- Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegen- ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zu- rückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Män- geln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere nach Ziffer 9 unberührt.
- Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zzgl. der darauf aufgelaufenen Ver- zugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Forderung.
- Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Verschwiegenheit
- Wir behalten uns, bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, das Eigen- tum an allen unseren Waren/ Leistungen (Vorbehaltsware) vor. Dies gilt auch für Gegenstände, die wir im Rahmen von Werkleistungen einbauen oder übergeben. Der Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Kunden bleibt auch dann bestehen, wenn die Forderungen von uns in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (Kontokorrentvorbehalt). Der Gefahrenübergang nach Ziffer 4 bleibt hiervon unberührt.
- Der Kunde hat unsere Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Ist der Kunde Unternehmer ist dieser verpflichtet, unsere Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Brutto- Rechnungs- wert zu Versicherung und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen in Höhe des Brutto- Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt und aus der weiteren Veräußerung ein Entgeltanspruch, mindestens in Höhe der Einstandskosten, entsteht. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehalts- ware durch den Unternehmer hat dieser seinerseits die Ware bis zur vollständigen Bezahlung nur unter wirksam verein- bartem Eigentumsvorbehalt an deine Abnehmer zu liefern (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt), wobei der in Ziffer 8.2 vereinbarte Kontokorrentvorbehalt für den weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt nicht gilt. Der Unternehmer tritt im Voraus alle seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware, auch evtl. ihm künftig zustehenden Forderungen, entsprechend dem Brutto-Rechnungswert unserer Lieferungen oder unseres Miteigentumsanteils an und ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.
- Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/oder Vermengung unserer eigenen mit fremder Ware gilt die Forde- rungsabtretung nur im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der mitverkauften fremden Ware. Der Unternehmer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen befugt. Unsere Befug- nis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind jedoch verpflichtet, die Forderung nicht ein- zuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Sollte der Unternehmer jedoch in Zahlungsverzug geraten, sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung oder den Eigentumsvorbehalt gegenüber den Abnehmern des Unternehmers anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Unternehmer hat den Erlös aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltswaren jeweils sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind bzw. werden. Bei Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag über das Ver- mögen des Unternehmers oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der Forderungen gegenüber den Abnehmern des Unterneh- mers automatisch und gehen auf uns über. Der Unternehmer ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner auf Verlangen an uns bekannt zu geben, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Geschäftsbücher, auszuhändigen.
- Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/ oder Vermengung der Vorbehaltswaren durch den Unternehmer er- folgt stets für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/ oder Vermengung zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen werden wir Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermi- schung und/ oder Vermengung. Erwirbt der Unternehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer uns entsprechend dem vertragsmäßigen Brutto- Rechnungswert das Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Allein- bzw. Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und/ oder Vermengung entstehenden Waren gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbe- halt gelieferten Vorbehaltswaren.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück- zutreten (Verwertungsfall) und unsere noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren zurückzunehmen. Der Kunde hat insoweit kein Recht zum Besitz. Nach Rücknahme der Waren sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich der Verwertungskosten, anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die Verwertung unangemessen hohe kosten verursacht hat; die entsprechende Differenz ist vom Kunden sodann nicht zu tragen.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Von Sicherungs- übereignung gesamter Warenlager sind die von uns gelieferten Waren ausdrücklich auszuschließen. Bei Zwangsvollstre- ckungen oder Pfändungen hat der Kunde auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die erforderlichen Gegenmaßnahmen vorgenommen werden können. Für die uns hierdurch entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten haftet der Kunde, sollte anderweitig kein Ersatz erreicht werden können.
- Wir sind verpflichtet die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Wird die Vorbehaltsware an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert oder vom Kunden an einen solchen Ort verbracht, gilt vorrangig zu Ziffern 8.1 bis 8.7 Folgendes: Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass unser Eigentumsvorbehalt in dem Land, in dem sich die Ware befindet oder in das diese verbracht werden soll, wirksam ge- schützt wird. Soweit hierfür bestimmte Handlungen (z.B. eine besondere Kennzeichnung oder eine lokale Registereintra- gung) notwendig sind, wird der Kunde diese zu unseren Gunsten auf seine Kosten vornehmen. Sollte unsere Mitwirkung notwendig sein, wird der Kunde uns dies unverzüglich mitteilen. Auch darüber hinaus wird der Kunde uns über alle we- sentlichen Umstände aufklären, die im Rahmen eines möglichst weitreichenden Schutzes unseres Eigentums von Be- deutung sind. Er wird uns insbesondere alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die zur Durchsetzung unserer Rechte aus dem Eigentum notwendig sind. Die Bestimmungen dieser Ziffer 8.9 gelten entsprechend, wenn nach der Rechtsordnung am Ort, an dem sich die Ware befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht wirksam vereinbart werden kann, für die Verschaffung einer Rechtsposition für uns, die unsere Interessen und Ansprüche in gleich wirksamer oder in sonstiger geeigneter Weise wirksam schützt, soweit dies rechtlich möglich ist.
- An Zeichnungen, Plänen, Modellen, Schablonen, Mustern, Werkzeugen, Fertigungsmitteln und ähnlichen Gegenständen sowie an vertraulichen Angaben/Ideen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt oder von uns bezahlt werden, behalten wir uns unser Eigentum und alle urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Diese Gegenstände und Angaben/Ideen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht wer- den. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände und Angaben/Ideen ist nur im Rahmen der Erfordernisse des Vertrags- verhältnisses sowie unter Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Dritte, die bestimmungsgemäß mit den Gegenständen und Angaben/Ideen in Kontakt kommen, sind vom Kunden entsprechend zu verpflichten.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Kunde hat unsere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informati- onen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrauliche Informationen“), die ihm anvertraut wurden oder bekannt geworden sind – unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht – geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Kunden bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Kunden bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhal- tungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Kunden ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Infor- mationen selbst gewonnen wurden oder die dem Kunden von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Ge- heimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst.
- Der Kunde darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Per- sonenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen insbesondere nur dessen ggf. zur Verschwie- genheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegen-den Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Kunde wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Kunde dies zu tun verpflichtet ist.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegen-ständen ist der Kunde nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersu- chen, Rückbauen oder Testen zu erlangen.
- Auf unsere Aufforderung hin sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Ab- schriften unverzüglich an uns zurückzugeben oder in Abstimmung mit uns zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrau- liche Informationen enthalten, in elektronischer Form überlassen worden sind, sind diese Daten spätestens bei Beendi- gung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. Dies gilt nicht, soweit eine Verpflichtung zur Aufbewahrung aus Gesetz oder aufgrund behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung besteht.
- Die in den vorstehenden Ziffern geregelte Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht gegenüber Gerichten und Behörden, soweit eine Rechtspflicht zur Offenlegung besteht oder die jeweilige Information in einem Zivilprozess zwischen den Parteien oder einer der Parteien und einem Dritten relevant ist. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, den jeweils anderen vor einer Offenlegung vertraulicher Informationen zu informieren, es sei denn eine solche Mitteilung ist gesetzlich nicht zulässig.
- Unternehmer werden die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik ange- passte technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und die Verpflich- tung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Verstößt der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht geprüft werden kann. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hier- von unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.
- Mängel und Gewährleistung
- Die Gewährleistung richtet sich – vorbehaltlich nachfolgender Regelungen – nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die über die Plattform bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig und im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet abgebildeten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von uns gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Vertragsbestätigung zu der jeweiligen Ware angegeben worden ist.
- Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als von dem Unternehmer genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln, Falschlieferungen oder Mengenabwei- chungen – unbeschadet der Regelung in Ziffer 4 bzw. § 640 Abs. 2 BGB – unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware/Leistung bzw. Abnahme der Werkleistung, schriftlich anzuzeigen. Nach Wei- terverarbeitungsbeginn durch den Unternehmer besteht kein Rügerecht mehr. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spä- testens innerhalb von 7 Werktagen nach deren Feststellung zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige An- zeige, gilt die Ware/Leistung als mangelfrei genehmigt und abgenommen. Es gilt gem. 4.4 ergänzend § 377 HGB.
- Verbraucher haben zur Wahrung ihrer Mängelansprüche bei offensichtlichen Mängeln, die so offen zu Tage treten, dass diese auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, diese innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige ge- nügt. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers wegen mangelhafter Lieferung nach Ziffer 10 bleiben hiervon unbe- rührt.
- Nach Erhalt der Mängelanzeige ist uns die Ware/Leistung auf unsere Anforderung hin zur Überprüfung zuzuleiten, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist oder wir nicht schriftlich einer anderen Vorgehensweise zustimmen. Bei unbegründeter Mängelanzeige trägt der Kunde die Kosten für den uns durch die Überprüfung entstandenen Aufwand.
- Verlangt der Kunde bei begründeter Beanstandung Nacherfüllung, so ist diese auf Beseitigung des Mangels beschränkt.
§ 439 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden schriftlich zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften ent- behrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. - Wir können die Beseitigung von Mängeln oder die Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine fälligen Verpflich- tungen uns gegenüber nicht erfüllt. Die Geltendmachung der Mängeleinrede und entsprechende Leistungsverweige- rungs-/ Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
- Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn unsere Ware/ Leistung vom Kunden nicht sachgerecht benützt oder ohne unsere Zustimmung mit ungeeigneten (z.B. nicht von uns stammenden oder nicht den Betriebsanleitungen entsprechen- den) Teilen verbunden oder in solche eingebaut wird und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Falle hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Ferner ist die Gewährleistung bei bestimmungsgemäßem Verschleiß und bei Fehlern, bedingt durch unsach- gemäße Einwirkung, Fehlbedienung und nachlässige Behandlung ausgeschlossen, insbesondere, wenn der Kunde un- sere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt.
- Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt gegenüber Unternehmern bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn gegenüber Unternehmern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 445a, 445 b BGB bleiben hiervon unberührt.
- Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesund- heitsschaden wegen eines von uns zu vertretenen Mangels oder auf grobes Verschulden von uns oder unserer Erfül- lungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Im Übrigen bestimmen sich die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistung nach Ziffer 10.
- Haftung, Schadenersatz
- Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar in Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Waren/Leistungen oder der Inanspruchnahme unserer Werkleistungen entstehen, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung einer ver- tragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
- Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. (Scha- dens-) Ersatzansprüche des Kunden uns gegenüber, die auf Vertragsstrafansprüche der Abnehmer des Kunden zurück- gehen, sind für uns in keinem Fall vorhersehbar und vertragstypisch in vorstehendem Sinn. Wir sind stets berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
- Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenssachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso wenig gelten die vorstehenden Haf- tungsausschlüsse und -beschränkungen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht- verletzung durch uns oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder einer unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist. Die Haftung von uns nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls hiervon unberührt. Weiter bleibt die Haftung aufgrund zwingender datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere aufgrund der Geltendma- chung von Ansprüchen gem. des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung, hiervon unberührt.
- Verschuldensunabhängige Haftung / Produkthaftung
Werden wir aufgrund verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere aufgrund Produkthaftung, von Dritten in Anspruch genommen, tritt der Kunde in die Haftung insoweit ein, wie er auch unmittelbar haften würde. Für Maßnahmen des Kunden zur Schadensabwehr, z.B. Rückrufaktionen, ist unsere Haftung – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. - Verjährung
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Unternehmers aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatz-
ansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetz-
10 lichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. - Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ebenso unberührt bleiben gesetzliche Sonder- regelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 445b, 478 BGB). Bei Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 13 bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
- Datenschutz
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der DSGVO sowie insbesondere den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des BDSG. Es ist für den Vertragsabschluss erforderlich, dass der Kunde seine persönlichen Daten angibt, die sodann für die Abwicklung der Bestellung genutzt werden. Für die Abwicklung der Verträge notwendige Pflichtangaben sind gesondert markiert, weitere Angaben sind freiwillig. Die angegebenen Daten verarbeiten wir zur Abwicklung der Bestellung. Dazu können Zahlungsdaten an die Hausbank von uns weitergegeben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die ausführlichen Datenschutzbestimmungen können im Übrigen unter https:// www.becker-fahrzeugeinrichtungen.de/datenschutz eingesehen werden. Diese enthalten detail- lierte Angaben darüber, wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, wie diese geschützt werden und welche Rechte der Kunde diesbezüglich hat. - Alternative Streitbeteiligung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36VSBG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die finden diese unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. In diesem Zusammenhang sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen unsere Mail- Adresse mitzuteilen. Unser Unternehmen erreichen Sie dazu unter der E-Mail-Adresse info@becker-fahrzeugeinrichtungen.de. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. - Datenschutz
Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden aus und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Ver- trag unterstehen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheits- rechts, insbesondere des UN-Kaufrechtes (CISG).
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Solingen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig- keiten ist Wuppertal, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist. Dies soll unabhängig von der Kaufmannseigenschaft auch dann gelten, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder unsere Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Geltung
Stand: Januar 2025