Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

M. Becker Fahrzeugeinrichtungen e.K.
Amtsgericht Wuppertal HRA 24534
Gültig ab 01.08.2017; hiermit verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit


1. Allgemeines:

1.1 Für die von uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Abweichende Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen – sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, die wir auf Verkäufer-/ Auftragnehmerseite abschließen.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sowie Ergänzungen und Änderungen dieser Verein-barungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schrift-erfordernis.


2. Erfüllungsort, Gefahrübergang, Versicherung:

2.1 Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Solingen.
2.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zweck des Versands unser Lager verlassen hat. Falls der Versand durch Verschulden des Käufers unmöglich wird, geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Waren/ Leistungen unverzüglich nach ihrer Ablieferung auf offensichtliche Transportverluste, Transportmängel oder Transport-beschädigungen zu überprüfen, Beanstandungen entsprechend den Bedingungen des Transporteurs in Gegenwart des Fahrers festzustellen, zu dokumentieren und uns am Tag des Empfangs der Waren/ Leistungen anzuzeigen. Versteckte Transportverluste, Transportmängel oder Transportbeschädigungen sind und spätestens innerhalb von drei Kalendertagen ab Ablieferung unserer Ware/ Leistungen anzuzeigen.
2.4 Die Obliegenheiten aus Ziffer 2.3 treffen den Kunden auch, wenn die Lieferung/ Leistung auf Wunsch des Kunden an einen oder bei einem Dritten erfolgt.

3. Angebote:

3.1 Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Verbindlich sind unsere Angebote nur ausnahmsweise und im Einzelfall dann, wenn wir diese schriftlich abgeben und aussdrücklich als verbindlich kennzeichnen.
3.2 An verbindliche Angebote sind wir nur gebunden, wenn der Vertragsabschluss bis zu dem im Angebot bezeichneten Zeitpunkt, längstens aber bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Zugang des Angebots beim Kunden erfolgt.
3.3 Muster und Proben sind unverbindlich. Konstruktionen können von uns geändert werden, soweit dies mit den Kundenvorgaben vereinbar oder die Abweichung nur geringfügig ist.
3.4 Alle Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren/ Leistungen erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als garantiert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Kunde wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Waren/ Leistungen für den von ihm zugedachten Verwendungszweck zu überzeugen.
3.5 Der Kunde stimmt einer Weiterverwendung und Vervielfältigung der Zeichnungen, Pläne, Modelle, Schablonen, Muster, Maße, Gewichte und ähnlicher leistungsdaten, die uns vom Kunden übergeben wurden, durch uns und – soweit für den Auftrag erforderlich – auch einer Überlassung an Dritte zu. Sollten sich die vom Kunden vorgegebenen Werte änern, hat uns dies der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

4. Preise:

4.1 Es gilt jeweils die am Tage der Lieferung gültige Preisliste.
4.2 Unsere Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Lager ohne die Verladung im Werk/ Lager und ohne Verpackung. Der Kunde trägt die Kosten der Verpackung, der Verladung, des Transports, eines Einfuhr- oder Ausfuhrzolls und von Versicherungen. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nicht verpflichtet.
4.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten. Sie wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe fällig und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5. Versand, Verpackung, Termine

5.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden, selbst wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen. Mit der Auslieferung der Waren/ Leistungen an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers, bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko-, FOB-, oder CIF- Geschäften, auf den Kunden über.
5.2 Unsere Liefer- oder Leistungstermine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung und beginnen erst nach Klärung alles Ausführungsdetails, insbesondere durch den Kunden, frühestens jedoch mit Datum unserer Auftragsbestätigung und Leistung fälliger An- und Abschlagszahlungen.

6. Zahlungen

6.1 Zahlungen sind direkt an uns zu richten.
6.2 Alle unsere Forderungen sind mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.
6.3 Wir sind berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
6.4 Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/ oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung/ Leistung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen/ Leistungen allen Verträgen mit dem Kunden ganz oder teilweise zurückzuhalten, oder aber von bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.
6.5 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.6 Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verweden, und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Forderungen.

7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechtsvorbehalt, Verschwiegenheit

7.1 Wir bahelten uns bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an allen unseren Waren/ Leistungen (Vorbehaltsware) vor. Dies gilt auch für Gegenstände, die wir im Rahmen von Werkleistungen einbauen oder übergeben.
7.2 Der Kunde hat unsere Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er istverpflichtet, unsere Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Brutto- Rechnungswert zu versichern und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen in Höhe des Brutto- Rechnungswertes an uns ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren ausschließlich im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen und gegenüber nachkommt und aus der Weiterveräußerung ein Entgeltanspruch mindestens in Höhe der Einstandskosten entsteht. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden hat dieser seinerseits die Waren bis zur vollständigen Bezahlung nur unter wirksam vereinbartem Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern.

8. Mängel, Gewährleistung

8.1 Mängelanspruche verjähren in einem Jahr, gerechnet ab Ablieferung der Ware/ Leistung. Bei Werkleistungen tritt an die Stelle der Ablieferung die Abnahme.
8.2 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablieferung der Ware/ Leistung bzw. Abnahme der Werkleistung, schriftlich anzuzeigen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertrags- oder Forderungsverletzung, Verschulden oder unerlaubter Handlung, auch aus unserer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, sind ausgeschlossen, soweit nicht der Vorsatz des grob fahrlässigen Handeln vorliegt.

10. Datenschutz

10.1 Personen- und firmenbezogene Daten werden von uns gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Durchführung der Aufträge notwendig und nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

11.1 Für diese Lieferbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationelen Kaufrechts ist soweit möglich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Gerichtsstand Solingen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten als vereinbart.
11.2 Nebenabreden, Vertragsänderungen und –ergänzungen sind für uns nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns bindend.
11.3 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2017